Copyright vs. Urheberrecht

Sonntag, 08. November 2009 | A | Artikel, Urheberrecht

Copyright vs. Urheberrecht

Vielfach findet man auf Webseiten den Hinweis „Copyright bei…“. Der Begriff „Copyright“ (©) wird bei uns in Deutschland fälschlicherweise mit dem Urheberrecht gleichgesetzt. Doch wo liegen die Unterschiede?

Bis 1989 war in den USA ein Copyrightvermerk zwingend erforderlich, wenn man seine Werke schützen wollte. Hat man diesen Vermerk nicht angebracht, so konnte es passieren, das man an dem Werk überhaupt keine Rechte mehr hatte. Bekanntestes Beispiel ist der Film „Die Nacht der lebenden Toten“. Der Film musste umbenannt werden und dabei vergaß man, den Copyrightvermerk anzubringen bzw. zu übernehmen. Seitdem gilt dieser Film in den USA als gemeinfrei.

Seit 1989 hat sich dies auch in den USA geändert. Wie auch bei uns ist es nicht erforderlich, seine Werke entsprechend zu kennzeichnen. Nutzt man jedoch Fremdwerke, so geht das nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers nach seinen Vorgaben.
Doch wo genau liegen die Unterschiede Copyright/Urheberrecht nun?

Das deutsche Urheberrecht schützt den Urheber des Werkes, den menschlichen Schöpfer. Dies ist im §7 Urhg geregelt. Nur der Werkschaffende erlangt umfassende ideelle und wirtschaftliche Rechte an seinem Werk.
Das anglo-amerikanische Copyright hingegen bezeichnet denjenigen, der das Recht hat das Werk wirtschaftlich zu verwerten (right to copy). Dies muss nicht zwangsläufig der Schöpfer des Werkes sein, sondern es reicht aus, der Inhaber der „Nutzungsrechte“ zu sein.
Das wäre in Deutschland nicht möglich. Nach dem geltenden Schöpferprinzip muss der Urheber immer eine menschliche Person sein (§7 Urhg). Danach kann der Urheber nur eine natürliche Person sein, etwa der Zeichner, der Autor, der Fotograf. Eine juristische Person, wie beispielsweise eine GmbH, kann niemals als „Schöpfer“ eines Werkes auftreten.
Der anglo-amerikansiche Copyrightvermerk bezieht sich auf Rechte oder Ansprüche, die im deutschen Urheberrecht überhaupt nicht geregelt sind.
In der Regel gibt der Copyrightvermerk den Rechteinhaber und nicht den Urheber an, er kann den deutschen Urhebervermerk nicht ersetzen.

Quellen:
http://www.internetrecht-rostock.de/copyright-urheberrecht.htm ? erster Absatz
http://de.wikipedia.org/wiki/Copyright

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